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Sommer-Sünden! Heiße Regeln!

Es ist Sommer. Die Luft vibriert, und wir fühlen uns der Natur verbunden. Endlich können wir leichte und sexy Kleidung tragen, in Brunnen plantschen, Grillen und Chillen im Park oder auf dem Balkon. Warmes Wetter und lange Sommerabende locken uns nach draußen ins Freie. Die Laune steigt, aber ist in der Öffentlichkeit wirklich alles erlaubt? Nein. Sex während der Autofahrt ist nicht verboten, aber Flip-Flops im Büro ein No-Go.

Traumwetter in Deutschland: Doch der langersehnte Hochsommer hat auch seine Tücken: Sobald das Thermometer in die Höhe klettert, lassen wir nicht nur viele Hüllen fallen. Es gibt Kleiderpannen im Büro, aber auch die eine oder andere Benimm-Regel wird vergessen. Wir stellen Ihnen die heißesten Sommerregeln vor.

Grillen auf dem Balkon ist erlaubt

Aber nur bis 22 Uhr und mit einem Gas- oder Elektrogrill. Wer regelmäßig auf Balkon oder Terrasse grillt, riskiert Streit mit den Nachbarn. Einmal im Monat von April bis September ist Grillen mit Kohle laut einem Urteil vom Amtsgericht Bonn erlaubt. Der Nachbar darf dabei aber nicht eingeräuchert werden - Immissionsschutzgesetz. Eine Geldbuße droht. Bei Verstößen gegen ein im Mietvertrag verankertes Grillverbot droht im schlimmsten Fall eine Kündigung. Und: Ein Picknick im Park ist nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Ansonsten droht eine Anzeige sowie eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro. Ab 22 Uhr gilt aber auch hier die Nachtruhe.

Flip-Flops im Auto

Es ist heiß. Die Füße sehnen sich nach Luft. Flip-Flops oder nackte Füße sind auf Pedalen nicht verboten. Der Spaß ist nur vorbei, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Es droht ein Bußgeld, und der Fahrer kann den Versicherungsschutz verlieren.

Heißer Sex im Auto und im Freien

Verkehr im Verkehr. Aber lieber nicht während der Fahrt. Es ist zwar nicht verboten, aber man sollte dabei keinen anderen schädigen, gefährden, belästigen oder gar behindern. Man (n) sollte auch nicht als Nackedei aussteigen. Das ist exhibitionistisch und wird mit bis zu einem Jahr hinter Gittern bestraft. Übrigens: Frauen bekommen dagegen keinen Ärger. Und: Sex im Freien oder joggen nur in Turnschuhen ist verboten – „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Geldstrafe.

Schlimme Kleiderpannen im Büro

Ein Dresscode kennt kein Hitzefrei! Das heiße Sommerwetter kann richtig nerven, wenn man im Büro schwitzen muss, statt am kühlen See zu entspannen. Viele Arbeitgeber haben eine Kleiderordnung eingeführt. Generell tabu sind kurzärmelige Hemden. Sie sind reine Freizeithemden und ein No-Go zu einem Business-Anzug. Auch kurze Hosen, Sandalen oder Flip-Flops will bei Männern im Büro niemand sehen - egal in welcher Branche.

Unpassend sind bei Frauen wenig Stoff, bauchfrei, ein üppiger Ausschnitt, String-Tanga, enge Oberteile oder nackte Beine. Sie können auf einen leichten Rock zurückgreifen. Frauen sollten auch immer die Schultern bedeckt haben und bei offenen Schuhen darauf achten, dass die Zehen gepflegt sind.

Frauen und Männer sollten am besten auch ein Deo dabei haben, das keine Flecken auf dem Stoff hinterlässt. Und: Strümpfe sind bei Frauen und Männern Pflicht.

Kein Recht auf Hitzefrei

30 Grad, der Körper ölt, und der Schweiß rinnt auf die Computer-Tastatur. Hitzefrei? Es gibt die „Arbeitsstättenverordnung“, und der Arbeitgeber muss für angenehme Temperaturen sorgen – mehr aber auch nicht.

Sex auf dem Balkon

Die schnelle Lust auf dem Balkon ist erlaubt, wenn andere Sie dabei nicht sehen können. Anderenfalls gilt Sex als „Störung des Hausfriedens“.

Nacktbaden im Garten

Körperkultur im eigenen Garten stört nicht den Hausfrieden und ist daher nicht strafbar.

Keine Gnade für fiese Zwerge

Sie können nicht sprechen, aber dafür mit Gesten für Ärger sorgen: Gartenzwerge, die als Frustzwerge getarnt sind und einem den Mittelfinger oder blanken Po entgegen strecken. Sie stellen eine Ehrverletzung dar und müssen entfernt werden.

Übernachten in der Laube

Das ist gestattet, wenn man nicht dort einzieht. In der Regel eignen sich Lauben auch nicht für ein dauerhaftes Wohnen.

Oben ohne durch die Stadt laufen

Das Leben spielt sich im Sommer draußen ab, und gerne möchte man mit nacktem Oberkörper durch die Stadt laufen. Besser nicht. Dann das belästigt die anderen Passanten. Ein Bußgeld wird dafür aber nicht fällig, nur eine Verwarnung.

Kein Baden im öffentlichen Brunnen

Es ist so erfrischend, wenn man sich mal schnell im städtischen Brunnen abkühlt. Verboten! Bußgelder sind möglich, oft wird aber nur eine Verwarnung ausgesprochen. Der Hund sollte besser nicht ins Nass springen – ab 25 Euro Strafe.

Eis essen beim Autofahren

Erlaubt! Sie dürfen allerdings nicht beim Fahren beeinträchtigt werden, dass Sie einen Unfall verursachen. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit.

Sommer, Hitze und Arbeit – aber nicht alles ist erlaubt, wenn es warm wird. Die einfachste Regel lautet aber: „Einfach Benehmen“.